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Großbritannien erwägt neue Privatfunk-Anwendungen im 2-Meter-Band

Die britische Regulierungsbehörde OFCOM hat angekündigt, freigewordene Frequenzen im 2-Meter-Band neu zu vergeben. Es handelt sich um insgesamt knapp 6 MHz in den Frequenzbereichen 143-144, 146-148, 152-153,0625 und 154-156 MHz.

Diese Frequenzen wurden bisher in England und Wales durch Rettungsdienste und in Nordirland durch die Polizei genutzt. Nachdem diese Funkanwender auf andere Frequenzen gewechselt sind, stehen die Frequenzbereiche für andere Nutzungen zur Verfügung. In Schottland wird ein ähnlicher Frequenzbereich zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein.

Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin mitteilte, denkt OFCOM bei der Neuvergabe insbesondere auch an private Funkanwendungen ("Private Mobil Radio"). Weitere Informationen sind in einem (englischsprachigen) Dokument enthalten, das OFCOM im Internet unter http://tinyurl.com/ofcom-2meter-neu veröffentlicht hat.

Britische Interessenten haben die Möglichkeit, bis zum 12. Oktober 2012 Vorschläge zu neuen Funkanwendungen in diesen Frequenzbereichen bei OFCOM einzureichen.

Die Bestrebungen der britischen Regulierungsbehörde sind auch für Deutschland nicht uninteressant. Auch hier werden viele Betriebsfunkfrequenzen im 2-Meter-Band nicht mehr genutzt, weil die früheren Nutzer zu anderen Anwendungen gewechselt sind.

 Quelle tagesschau.de

Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Juli 2012 eine neue gemeinsame Allgemeinzuteilung für (analoge) PMR446-Geräte und (digitale) DMR446-Geräte veröffentlicht. Bisher gab es für beide Gerätearten getrennte Allgemeinzuteilungen.

Hier die wesentlichen Änderungen:

Bestimmte PMR/DMR446-Geräte, die ab 1. Januar 2014 in Verkehr gebracht werden, müssen eine Sprechzeitbegrenzung von 180 Sekunden aufweisen. Dies gilt nur für Geräte, die über eine feststellbare(!) PTT-Taste verfügen sowie für Geräte ohne PTT-Funktion, die über eine VOX gesteuert werden. Geräte, deren PTT-Taste nicht feststellbar ist, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin auf Anfrage mitteilte, geht diese Regelung auf eine Entscheidung des europäischen "Electronic Communications Committees" (ECC) zurück. Damit soll verhindert werden, dass Geräte auf den Markt kommen, die ein automatisches oder gewolltes Dauersenden ermöglichen. So hatte z.B. ein Schweizer Anbieter ein PMR446-Gerät als Babyphon angeboten, das über gar keine PTT-Taste verfügte und durchgehend auf Sendung sein sollte.

Die in der bisherigen DMR446-Allgemeinzuteilung enthaltene Einschränkung, dass nur "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" eingesetzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen. Dies betrifft nur Digitalgeräte im Frequenzbereich 446,1 bis 446,2 MHz. Für den Betrieb mit klassischen PMR446-Geräten im Frequenzbereich 46,0 bis 446,1 MHz hat dies keine Bedeutung, denn für diese Geräte gibt es schon seit Jahren in der Allgemeinzuteilung keine solche Beschränkung mehr. Der Grund, dass PMR446-Geräte dennoch nur mit "festen" Antennen angeboten werden, liegt darin, dass die Hersteller diese Geräte nach der Norm EN 300296 bauen. Diese Norm sieht nur Geräte mit integrierter Antenne vor.

An den sonstigen technischen Parametern für den Betrieb von PMR/DMR446-Geräten wie Strahlungsleistung, Frequenzen und Kanalraster hat sich nichts geändert.

Die neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Neben der PMR/DMR446-Frequenzzuteilung wurde auch eine neue Frequenzzuteilung für Short-Range-Devices (SDRs) veröffentlicht. Hier gibt es in den für den Jedermannfunk relevanten Frequenzbereichen (insbesondere dem Bereich 433,050 bis 434,790 MHz im 70-cm-Band) keine Änderungen.


USA: Funkamateur soll 17.000 Dollar Geldbuße für Schwarzfunk zahlen

Die amerikanische Funkaufsichtsbehörde FCC hat einem Funkamateur aus Kalifornien eine Geldbuße in Höhe von 17.000 Dollar (ca. 13.900 Euro) auferlegt.

Amerikanischen Presseberichten zufolge wirft die Behörde dem Funkamateur vor, illegal auf der Frequenz 104,9 MHz Funkbetrieb gemacht zu haben. Als FCC-Mitarbeiter am 25. Februar 2012 während einer laufenden Aussendung die Anlage des Funkamateurs kontrollierten wollten, habe dieser die Tür nicht geöffnet.

Für den illegalen Funkbetrieb erhob die Behörde eine "Standard"-Geldbuße in Höhe von 10.000 Dollar. Hinzu kamen 7.000 Dollar für die Abweisung der FCC-Kontrolleure.

"Grecom PSR-120E": Neuer Funkscanner mit "Europa-Programmierung"

Die Firma "General Research of Electronics" (kurz: "GRE") will ihren Funkscanner "Grecom PSR-120" künftig auch in einer speziellen europäischen Version anbieten.

Diese Europa-Version - sie trägt die Zusatzbezeichnung "E" - verfügt über umschaltbare "Bandpläne" für drei europäische Regionen (darunter auch für Deutschland). In diesen "Bandplänen" ist abgespeichert, welche Frequenzraster und Modulationsarten in den jeweiligen Regionen den verschiedenen Frequenzbereichen zugeordnet sind.

Der "PSR-120E" umfasst die Frequenzbereiche 25 bis 174 MHz und 380 bis 512 MHz und verfügt über 300 Speicherplätze. Die in der "internationalen" Version des Geräts vorhandenen Frequenzbereiche im 800-, 900- und 1200-MHZ-Bereich sind in der Europa-Version offenbar nicht vorhanden.

Zum leichteren Auffinden der gewünschten Funkanwendung sind beim "PSR-120E" bereits fünf Suchlaufbereiche voreingestellt, und zwar für VHF-Flugfunk, Amateurfunk, UKW-Seefunk, CB-Funk und PMR446. Außerdem besitzt das Gerät eine Funktion namens "Spectrum Sweeper" zum schnellen Auffinden von Signalen im Nahbereich über den gesamten Frequenzbereich.

Als technische Besonderheit verfügt der "PSR-120E" über eine Kombibuchse, die wahlweise als ZF-Ausgang oder für die Programmierung per PC genutzt werden kann.

Die Firma GRE ist vor allem in den USA bekannt und bietet dort unter der Marke "Grecom" Scanner im unteren bis mittleren Preissegment an. Darüber hinaus produziert GRE auch für andere Scanner-Anbieter Geräte unter deren Markennamen. Die Firma hat ihren Stammsitz in Japan; die Scanner werden aus Kostengründen in China hergestellt.

Der "PRS-120E" wird nach Angaben des Funkgeräte-Händlers Thiecom voraussichtlich ab Oktober/November 2012 lieferbar sein. Als Preis nennt Thiecom derzeit 119 Euro (Stand: Anfang Juli 2012).

Weitere Informationen zum "PRS-120E" sind im Internet unter www.thiecom.de/psr120e.htm zu finden.

Freigabe von AM/SSB in Österreich dauert noch...

In Östereich wird die Freigabe von AM und SSB im CB-Funk noch auf sich warten lassen. Das geht aus einer Auskunft hervor, die das österreichische "Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) einem CB-Funker auf Anfrage erteilte.

Nach Angaben des BMVIT findet in der österreichischen Fernmeldeverwaltung derzeit "eine Reihe von Umsetzungsaktivitäten im Funkwesen" statt. Dies habe hauptsächlich mit den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz und Entscheidungen der Europäischen Kommission zu tun. Im Rahmen dieser Aktivitäten, in die auch der CB-Funk eingebunden ist, müssen die Frequenznutzungsverordnung (FNV), die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung (FSBV) und die Verordnung, mit der "Generelle Bewilligungen" erteilt werden, geändert werden. Aufgrund der "verfügbaren Ressourcen" könne dies noch "mehrere Monate" in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich - so heißt es in der Auskunft des Ministeriums - sei aber geplant, die "CEPT/ECC-Entscheidung (...) auch in Österreich umzusetzen".

In der CEPT/ECC-Entscheidung sind u.a. die Modulationsarten AM, FM und SSB mit Sendeleistungen von 4 Watt (AM/FM) bzw. 12 Watt (SSB) als europäischer "CB-Standard" festgelegt. Die Entscheidung trat am 24. Juni 2011 in Kraft und sollte nach dem Wunsch der CEPT in deren Mitgliedsländern bis zum 1. Oktober 2011 in nationales Recht umgesetzt werden (das Funkmagazin berichtete).

Im deutschsprachigen Raum erfolgte die Umsetzung in der Schweiz pünktlich am 1. Oktober 2011, in Deutschland am 7. Dezember 2011.

Die österreichische Fernmeldeverwaltung hat den CB-Funk bisher äußert restriktiv gehandhabt. Die dort betriebenen CB-Funkgeräte dürfen nur 40 Kanäle ausschließlich in der Modulationsart FM aufweisen (gemäß der alten "CEPT-Norm"). Selbst der Betrieb von Geräten mit umschaltbaren "Ländernormen" ist in Österreich verboten.


Geocaching: GPS-"Fuchsjagd" - auch für Funker interessant...

"Geocaching" ist ein Hobby, das auch in Deutschland immer mehr Anhänger findet.

Beim Geocaching geht es darum, einen im Gelände versteckten Gegenstand ("Cache") zu finden. Insofern weist das Geocaching entfernt Ähnlichkeit mit den bei Hobbyfunkern bekannten "Funksignalsuchen" auf. Der Unterschied besteht darin, dass beim Geocaching der gesuchte Gegenstand kein Peilsignal aussendet, sondern mit Hilfe seiner geografischen Standortdaten gefunden werden muss. Zum Auffinden sind also möglichst ein GPS-Navigationsgerät oder ein GPS-fähiges Smartphone erforderlich. Deshalb wird Geocaching oft auch als "GPS-Schnitzeljagd" bezeichnet.

Weil "Geocacher" oft in Gruppen unterwegs sind, bietet sich Nahbereichsfunk dort als Kommunikationsmittel geradezu an. Um Geocachern das Funkhobby näherzubringen, hat der Betreiber der Webpräsenz "9cb.de", Jürgen Wiegand, einen speziellen Geocache mit Funk-Bezug versteckt.

Der Cache trägt den geheimnisvollen Namen "Secret Service" und befindet sich in der Nähe eines Navigations-Flugfunksenders des Flughafens Fritzlar (Hessen). Wer die genaue geografische Position des Caches ermitteln will, der muss vor Ort einige technische Fragen zu dem besagten Flugfunksender beantworten.

Weitere Informationen zum Cache "Secret Service" gibt es im Internet unter http://coord.info/GC3E42N Allgemeine Infos zum Hobby "Geocaching" sind unter www.geocaching.de zu finden

Quelle
http://www.funkmagazin.de









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Das Gesetz des Ts-Severs
 
1.DonMartinThommyEssenNRW (R SA)
2.Dieter JO52WD (R SA)
3. Axel JO52WD ( R SA )
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Witz Box
 
Warum sind Italiener so klein?
Weil ihre Väter gesagt haben "Wenn ihr groß seid, müsst ihr arbeiten!"

Warum tut Frau Schmidt denn heute gar nichts?"
Sie vertritt diese Woche den Chef ..."

Was sind gemischte Gefühle?
Wenn Du zusehen musst, wie Deine Schwiegermutter mit Deinem neuen Bike frontal gegen eine Hauswand knallt.

Halt ruft der Polizist und stoppt Werner mit seinem Motorrad.
So geht das nicht. Ihr Nummernschild ist ja völlig unleserlich!
Das macht nichts, sagt Werner, ich weiß es auswendig.
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